Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mutterstadt

Mutterstadt ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz und Teil der Metropolregion Rhein-Neckar.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
13.036 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67112
Vorwahl
06234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Slzerhof, Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Sülzerhof
Adressen:
1. Gemeinde Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt

2. Bürgeramt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt

3. Ordnungsamt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:45 Dienstag: 09:00 - 11:45 Mittwoch: 09:00 - 11:45 Donnerstag: 09:00 - 11:45 Freitag: 09:00 - 11:45 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Mutterstadt werdenSeveral Bebauungspläne umgesetzt und geplant:

- Ein privater Investor realisiert die innere Erschließung und Bebauung der Freiflächen im nördlichen Bereich zwischen Ringstraße und Schulstraße, einschließlich gemischter Wohneinheiten mit Einfamilienhäusern und Wohnungen.
- Im Ortszentrum entsteht zwischen Oggersheimer Straße und Rathausparkplatz ein mehrgeschossiger Wohnungs- und Geschäftskomplex mit 6 Häusern.
- Für das etwa 23 ha große Gebiet im Südwesten Mutterstadts zwischen Schifferstadter Straße und Von-Ketteler-Straße wurde 2019 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um zukunftsorientierte Wohnformen für ca. 1.200 Bürger zu schaffen.
- Geplant ist auch die Bebauung des Geländes zwischen dem AC-Gewichtheber-Zentrum und dem Parkplatz des Tennisclubs an der Waldstraße, einschließlich bezahlbarer Wohnungen durch den Kreiswohnungsverband.
- Weitere Bebauungsplan-Aufstellungen sind für das zentral gelegene Quartier zwischen Schulstraße, Speyerer Straße und „Schulgässchen“ vorgesehen, insbesondere zur inneren Erschließung und zur Deckung des Bedarfs an Betreuungs- und Kindertagesstättenplätzen.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.