Mutterstadt ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz und Teil der Metropolregion Rhein-Neckar.
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
13.036 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67112
Vorwahl
06234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Slzerhof, Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Sülzerhof
Adressen:
1. Gemeinde Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
2. Bürgeramt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
3. Ordnungsamt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
Gemeinde Mutterstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mutterstadt werdenSeveral Bebauungspläne umgesetzt und geplant:
- Ein privater Investor realisiert die innere Erschließung und Bebauung der Freiflächen im nördlichen Bereich zwischen Ringstraße und Schulstraße, einschließlich gemischter Wohneinheiten mit Einfamilienhäusern und Wohnungen.
- Im Ortszentrum entsteht zwischen Oggersheimer Straße und Rathausparkplatz ein mehrgeschossiger Wohnungs- und Geschäftskomplex mit 6 Häusern.
- Für das etwa 23 ha große Gebiet im Südwesten Mutterstadts zwischen Schifferstadter Straße und Von-Ketteler-Straße wurde 2019 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um zukunftsorientierte Wohnformen für ca. 1.200 Bürger zu schaffen.
- Geplant ist auch die Bebauung des Geländes zwischen dem AC-Gewichtheber-Zentrum und dem Parkplatz des Tennisclubs an der Waldstraße, einschließlich bezahlbarer Wohnungen durch den Kreiswohnungsverband.
- Weitere Bebauungsplan-Aufstellungen sind für das zentral gelegene Quartier zwischen Schulstraße, Speyerer Straße und „Schulgässchen“ vorgesehen, insbesondere zur inneren Erschließung und zur Deckung des Bedarfs an Betreuungs- und Kindertagesstättenplätzen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.