Mutterstadt ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz und Teil der Metropolregion Rhein-Neckar.
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
13.036 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67112
Vorwahl
06234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Slzerhof, Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Sülzerhof
Adressen:
1. Gemeinde Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
2. Bürgeramt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
3. Ordnungsamt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
Gemeinde Mutterstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mutterstadt werdenSeveral Bebauungspläne umgesetzt und geplant:
- Ein privater Investor realisiert die innere Erschließung und Bebauung der Freiflächen im nördlichen Bereich zwischen Ringstraße und Schulstraße, einschließlich gemischter Wohneinheiten mit Einfamilienhäusern und Wohnungen.
- Im Ortszentrum entsteht zwischen Oggersheimer Straße und Rathausparkplatz ein mehrgeschossiger Wohnungs- und Geschäftskomplex mit 6 Häusern.
- Für das etwa 23 ha große Gebiet im Südwesten Mutterstadts zwischen Schifferstadter Straße und Von-Ketteler-Straße wurde 2019 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um zukunftsorientierte Wohnformen für ca. 1.200 Bürger zu schaffen.
- Geplant ist auch die Bebauung des Geländes zwischen dem AC-Gewichtheber-Zentrum und dem Parkplatz des Tennisclubs an der Waldstraße, einschließlich bezahlbarer Wohnungen durch den Kreiswohnungsverband.
- Weitere Bebauungsplan-Aufstellungen sind für das zentral gelegene Quartier zwischen Schulstraße, Speyerer Straße und „Schulgässchen“ vorgesehen, insbesondere zur inneren Erschließung und zur Deckung des Bedarfs an Betreuungs- und Kindertagesstättenplätzen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.