Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Bebauungsplan24 Möckern

Möckern ist eine Einheitsgemeinde und Stadt im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Jerichower Land
Einwohner
12.778 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39279 (Hobeck, Loburg, Rosian, Schweinitz, Zeppernick),, 39291 (übrige Ortschaften)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039221, 039223, 039224, 039225, 039244, 039245, 039226
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Möckern, Markt 1, 39291 Möckern
2. Einwohnermeldeamt Möckern, Markt 1, 39291 Möckern
3. Ordnungsamt Möckern, Markt 1, 39291 Möckern
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Möckern soll auf dem ehemaligen Kasernengelände im Ortsteil Möckern rund um die Glesiener Straße ein modernes Stadtquartier entstehen. Dieses Quartier wird kompakt, vielfältig und grün gestaltet, mit Geschosswohnungen, einer Kita, Einzelhandelsmarkt und sozialen Einrichtungen. Es ist geplant, das Wohngebiet besser an das Verkehrsnetz, insbesondere an die S-Bahn-Haltepunkte Olbrichtstraße und Slevogtstraße, anzubinden. Ein städtebaulicher Ideenwettbewerb soll die Grundlage für die weitere Planung bilden.

Zusätzlich wurde ein neuer Bebauungsplan für ein Areal an der Hans-Beimler-Straße beschlossen, um eine neue Grundschule, eine Sporthalle und mietpreisgebundene Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu errichten. Das Gebiet wird als autofreies Wohnquartier entwickelt mit grünen Innenhöfen und einem Mobilitätsgeschoss für Kfz-Stellplätze unter der Schulsporthalle.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.