Mönkeberg ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein an der Kieler Förde.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4143 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
24248                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
0431                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Mönkeberg  
   Am Markt 1  
   24220 Mönkeberg  
2. Kreisverwaltung Plön  
   Wilhelmstraße 1  
   24214 Plön  
3. Amtsgericht Plön  
   Schloßstraße 1  
   24214 Plön  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mönkeberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mönkeberg betreffen die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, insbesondere den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan. Die Gemeinde Mönkeberg beteiligt die Öffentlichkeit frühzeitig und in einem zweiten Schritt durch öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die Planentwürfe können in der Amtsverwaltung Schrevenborn und im Gemeindebüro Mönkeberg eingesehen werden, und es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Rechtskräftige Bauleitpläne werden veröffentlicht und können ebenfalls in den genannten Einrichtungen eingesehen werden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
 Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
 Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
- Rechtliche Verbindlichkeit:
 Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
 Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
- Maßstab:
 Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
 Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
- Geltungsbereich:
 Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
 Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.