Mönkhagen ist eine Gemeinde im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23619
Vorwahl
04506
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Lehwerkswiese
Adressen:
1. Gemeinde Mönkhagen
Am Markt 1
23845 Mönkhagen
2. Amtsgericht Bad Oldesloe
Am Schloß 1
23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn
Brauhausstraße 1
23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Mönkhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mönkhagen in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich auf den Bebauungsplan 23.27.00 für den Bereich Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße in Lübeck.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.