Mönkhagen ist eine Gemeinde im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23619
Vorwahl
04506
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Lehwerkswiese
Adressen:
1. Gemeinde Mönkhagen
Am Markt 1
23845 Mönkhagen
2. Amtsgericht Bad Oldesloe
Am Schloß 1
23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn
Brauhausstraße 1
23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Mönkhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mönkhagen in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich auf den Bebauungsplan 23.27.00 für den Bereich Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße in Lübeck.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.