Mönkhagen ist eine Gemeinde im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23619
Vorwahl
04506
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Lehwerkswiese
Adressen:
1. Gemeinde Mönkhagen
Am Markt 1
23845 Mönkhagen
2. Amtsgericht Bad Oldesloe
Am Schloß 1
23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn
Brauhausstraße 1
23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Mönkhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mönkhagen in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich auf den Bebauungsplan 23.27.00 für den Bereich Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße in Lübeck.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.