Mörfelden-Walldorf ist als Doppelstadt mit über 34.000 Einwohnern nach Rüsselsheim am Main die zweitgrößte Stadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
34.641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64546
Vorwahl
06105
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf
2. Bürgeramt Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf
3. Ordnungsamt Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf
Gemeinde Mörfelden-Walldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Mörfelden-Walldorf hatSeveral neuere Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Der Bebauungsplan Walldorf Nord ermöglicht Erweiterungsmöglichkeiten für vorhandene Wohngebäude und die Errichtung zusätzlicher Wohngebäude auf untergenutzten Grundstücken, um die Wohnraumsituation zu verbessern. Der Plan schließt auch den Erhalt von Gartenzonen und begrünten Vorgartenbereichen ein.
- Für den Stadtteil Mörfelden wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 aufgestellt, der die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, einer Kindertagesstätte und Wohnungen in einem Wohn- und Geschäftshaus an der Langener Straße vorsieht. Dieses Vorhaben schließt eine Baulücke im Siedlungszusammenhang und übernimmt eine wichtige Rolle zur Deckung des täglichen Lebensmittelbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung.
- Der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan für die Oberwaldsiedlung Walldorf enthält Vorgaben zu Grundstückseinfriedungen, Altbaumbestand, Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie zur Flächenversiegelung, um die naturnahe Attraktivität des Wohngebiets zu erhalten.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.