Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mörfelden-Walldorf

Mörfelden-Walldorf ist als Doppelstadt mit über 34.000 Einwohnern nach Rüsselsheim am Main die zweitgrößte Stadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
34.641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64546
Vorwahl
06105
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf

2. Bürgeramt Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf

3. Ordnungsamt Mörfelden-Walldorf
Hauptstraße 38
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Mörfelden-Walldorf hatSeveral neuere Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bebauungspläne:

- Der Bebauungsplan Walldorf Nord ermöglicht Erweiterungsmöglichkeiten für vorhandene Wohngebäude und die Errichtung zusätzlicher Wohngebäude auf untergenutzten Grundstücken, um die Wohnraumsituation zu verbessern. Der Plan schließt auch den Erhalt von Gartenzonen und begrünten Vorgartenbereichen ein.

- Für den Stadtteil Mörfelden wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 aufgestellt, der die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, einer Kindertagesstätte und Wohnungen in einem Wohn- und Geschäftshaus an der Langener Straße vorsieht. Dieses Vorhaben schließt eine Baulücke im Siedlungszusammenhang und übernimmt eine wichtige Rolle zur Deckung des täglichen Lebensmittelbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung.

- Der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan für die Oberwaldsiedlung Walldorf enthält Vorgaben zu Grundstückseinfriedungen, Altbaumbestand, Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie zur Flächenversiegelung, um die naturnahe Attraktivität des Wohngebiets zu erhalten.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.