Mücke ist eine Gemeinde im mittelhessischen Vogelsbergkreis
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Vogelsbergkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9300 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
35325                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06400, 06401 (Atzenhain), 06634 (Bernsfeld), 06645 (Höckersdorf)                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Flensungen, Kirschgarten, Merlau                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mücke  
   Hauptstraße 1  
   35325 Mücke  
2. Ordnungsamt Mücke  
   Hauptstraße 1  
   35325 Mücke  
3. Finanzamt Alsfeld  
   Marburger Straße 1  
   36304 Alsfeld  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mücke – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Pfaffensteg/Bahnhofstraße“ 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung des bereits ansässigen Penny-Marktes von 700 qm auf 1000 qm Verkaufsfläche und des Rewe-Getränkemarktes, der weiterhin 700 qm Verkaufsfläche haben soll. Es sollen ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und ein Mischgebiet festgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich liegt teilweise in der Gemarkung Merlau und teilweise in der Gemarkung Flensungen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
 Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
 Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
- Rechtliche Verbindlichkeit:
 Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
 Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
- Maßstab:
 Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
 Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
- Geltungsbereich:
 Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
 Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung