Mücke ist eine Gemeinde im mittelhessischen Vogelsbergkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
9300 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35325
Vorwahlen
06400, 06401 (Atzenhain), 06634 (Bernsfeld), 06645 (Höckersdorf)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Flensungen, Kirschgarten, Merlau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mücke
Hauptstraße 1
35325 Mücke
2. Ordnungsamt Mücke
Hauptstraße 1
35325 Mücke
3. Finanzamt Alsfeld
Marburger Straße 1
36304 Alsfeld
Gemeinde Mücke – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Pfaffensteg/Bahnhofstraße“ 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung des bereits ansässigen Penny-Marktes von 700 qm auf 1000 qm Verkaufsfläche und des Rewe-Getränkemarktes, der weiterhin 700 qm Verkaufsfläche haben soll. Es sollen ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und ein Mischgebiet festgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich liegt teilweise in der Gemarkung Merlau und teilweise in der Gemarkung Flensungen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.