Mücke ist eine Gemeinde im mittelhessischen Vogelsbergkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
9300 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35325
Vorwahlen
06400, 06401 (Atzenhain), 06634 (Bernsfeld), 06645 (Höckersdorf)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Flensungen, Kirschgarten, Merlau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mücke
Hauptstraße 1
35325 Mücke
2. Ordnungsamt Mücke
Hauptstraße 1
35325 Mücke
3. Finanzamt Alsfeld
Marburger Straße 1
36304 Alsfeld
Gemeinde Mücke – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Pfaffensteg/Bahnhofstraße“ 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung des bereits ansässigen Penny-Marktes von 700 qm auf 1000 qm Verkaufsfläche und des Rewe-Getränkemarktes, der weiterhin 700 qm Verkaufsfläche haben soll. Es sollen ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und ein Mischgebiet festgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich liegt teilweise in der Gemarkung Merlau und teilweise in der Gemarkung Flensungen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.