Verwaltungssitz ist Weesenstein. Müglitztal ist eine Gemeinde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, liegt aber geografisch gesehen im Erzgebirgsvorland
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1903 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
01809                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
035027, 035206 (Maxen)                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Müglitztal  
   Hauptstraße 12  
   01809 Müglitztal  
2. Ordnungsamt Müglitztal  
   Hauptstraße 12  
   01809 Müglitztal  
3. Bauamt Müglitztal  
   Hauptstraße 12  
   01809 Müglitztal  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Müglitztal – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Stadtrat der Stadt Dohna hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Bebauungsplan „Elbtalblick Sürßen“ besprochen und einen Erschließungsvertrag mit dem Vorhabensträger vor Satzungsbeschluss festgelegt. Der Beschluss 378/42/2023 vom 08.02.2023 wurde aufgehoben.
In der Gemeinde Müglitztal gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zum Bebauungsplan in den bereitgestellten Dokumenten, aber es gibt allgemeine Informationen zu Bauprojekten und Sitzungen, die jedoch nicht direkt auf Bebauungspläne fokussieren.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.