Müglitztal ist eine Gemeinde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, liegt aber geografisch gesehen im Erzgebirgsvorland. Verwaltungssitz ist Weesenstein
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
1903 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01809
Vorwahlen
035027, 035206 (Maxen)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Müglitztal
Hauptstraße 12
01809 Müglitztal
2. Ordnungsamt Müglitztal
Hauptstraße 12
01809 Müglitztal
3. Bauamt Müglitztal
Hauptstraße 12
01809 Müglitztal
Gemeinde Müglitztal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Dohna hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Bebauungsplan „Elbtalblick Sürßen“ besprochen und einen Erschließungsvertrag mit dem Vorhabensträger vor Satzungsbeschluss festgelegt. Der Beschluss 378/42/2023 vom 08.02.2023 wurde aufgehoben.
In der Gemeinde Müglitztal gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zum Bebauungsplan in den bereitgestellten Dokumenten, aber es gibt allgemeine Informationen zu Bauprojekten und Sitzungen, die jedoch nicht direkt auf Bebauungspläne fokussieren.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.