Sie gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal. Verwaltungssitz ist Weesenstein
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
1903 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01809
Vorwahlen
035027, 035206 (Maxen)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Müglitztal
Hauptstraße 12
01809 Müglitztal
2. Ordnungsamt Müglitztal
Hauptstraße 12
01809 Müglitztal
3. Bauamt Müglitztal
Hauptstraße 12
01809 Müglitztal
Gemeinde Müglitztal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Dohna hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Bebauungsplan „Elbtalblick Sürßen“ besprochen und einen Erschließungsvertrag mit dem Vorhabensträger vor Satzungsbeschluss festgelegt. Der Beschluss 378/42/2023 vom 08.02.2023 wurde aufgehoben.
In der Gemeinde Müglitztal gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zum Bebauungsplan in den bereitgestellten Dokumenten, aber es gibt allgemeine Informationen zu Bauprojekten und Sitzungen, die jedoch nicht direkt auf Bebauungspläne fokussieren.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.