Mülheim-Kärlich ist eine Stadt im nördlichen Rheinland-Pfalz und mit rund 11.000 Einwohnern die größte Kommune der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
11.248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56218
Vorwahlen
02630 (Teile des Gewerbegebiets: 0261)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
BubenheimerBerg, Depot-Siedlung
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
2. Ordnungsamt Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
3. Bürgerbüro Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
Gemeinde Mülheim-Kärlich – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- 17. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark I im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Depot III mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbepark I
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Platzgestaltung Koblenzer Straße im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Neufassung der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbepark I einschließlich der 16. Änderung
- Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Schul- und Sportzentrums Mülheim-Kärlich im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (35. Änderung)
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.