Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Müncheberg

Müncheberg ist eine östlich von Berlin im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) gelegene amtsfreie Kleinstadt
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
7042 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15374
Vorwahlen
033432 und 033477
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Müncheberg
Breitscheidstraße 10
15370 Müncheberg

2. Finanzamt Eberswalde
Breite Straße 16
16225 Eberswalde

3. Landkreis Märkisch-Oderland
Breitestraße 27
15370 Frankfurt (Oder)
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Müncheberg laufenSeveral Bebauungsplan-Projekte:

- Ein neues Baugebiet am Seelower Weg ist geplant, wofür der Aufstellungsbeschluss bereits im August 2021 gefasst wurde und aktuell die planungsrechtlichen Vorbereitungen und die frühzeitige Beteiligung von Einwohnern und Behörden laufen.

- Eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Erweiterung eines Mischgebietes zur Realisierung einer neuen Pflegeeinrichtung und eines Dienstleistungszentrums wurden im Februar 2022 beschlossen. Das Planungsgebiet liegt im Süden des Stadtgebietes und umfasst Flächen, die bisher land- und forstwirtschaftlich genutzt werden.

- Ein Solarpark-Projekt bei Hermersdorf, genannt "Die Pfingstberge", ist geplant, für das ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der jüngsten Stadtverordnetensitzung im Februar 2024 behandelt.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.