Münnerstadt ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Unterfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7468 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
97702                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09733, 09708, 09766                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Münnerstadt  
   Hauptstraße 1  
   97702 Münnerstadt  
2. Finanzamt Bad Kissingen  
   Ludwigstraße 1  
   97688 Bad Kissingen  
3. Landratsamt Bad Kissingen  
   Ludwigstraße 16  
   97688 Bad Kissingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Münnerstadt – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Münnerstadt plant die ehemalige Gärtnerei neben der Altstadt in ein neues Wohnquartier umzuwandeln. Das Areal liegt in der Talbachaue und der Fokus liegt auf umweltfreundlicher Erschließung und der Gestaltung von Grünflächen. Ein Rahmenplan wird erstellt, der den Bebauungsplan vorbereitet. Dieser Prozess wird begleitet durch die Suche nach Investoren, die Unterstützung von Baugemeinschaften und die Fortsetzung der aktiven Bürgerbeteiligung. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsverfahren prägen die weitere Gestaltung und Aufteilung des Quartiers.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.