Münnerstadt ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
7468 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97702
Vorwahlen
09733, 09708, 09766
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Münnerstadt
Hauptstraße 1
97702 Münnerstadt
2. Finanzamt Bad Kissingen
Ludwigstraße 1
97688 Bad Kissingen
3. Landratsamt Bad Kissingen
Ludwigstraße 16
97688 Bad Kissingen
Gemeinde Münnerstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Münnerstadt plant die ehemalige Gärtnerei neben der Altstadt in ein neues Wohnquartier umzuwandeln. Das Areal liegt in der Talbachaue und der Fokus liegt auf umweltfreundlicher Erschließung und der Gestaltung von Grünflächen. Ein Rahmenplan wird erstellt, der den Bebauungsplan vorbereitet. Dieser Prozess wird begleitet durch die Suche nach Investoren, die Unterstützung von Baugemeinschaften und die Fortsetzung der aktiven Bürgerbeteiligung. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsverfahren prägen die weitere Gestaltung und Aufteilung des Quartiers.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.