Münzenberg ist eine Stadt im hessischen Wetteraukreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
5770 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35516
Vorwahlen
06033, 06004
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Münzenberg
Hauptstraße 1
35516 Münzenberg
2. Bürgeramt Münzenberg
Hauptstraße 1
35516 Münzenberg
3. Ordnungsamt Münzenberg
Hauptstraße 1
35516 Münzenberg
Gemeinde Münzenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Altstädter Feld - Wetterauer Früchtchen" in Münzenberg ist bis zum 14. Februar 2025 im Internet unter www.muenzenberg.de einsehbar. Die Planungsunterlagen können auch bei der Kreishandwerkerschaft des Wetteraukreises in Friedberg bis zum 10. Februar 2025 eingesehen werden.
Zudem plant die Stadt Münzenberg den Bebauungsplan "Sportplatzgelände" im Stadtteil Gambach, um planungsrechtliche Grundlagen für die zukünftige Nutzung des Sportplatzgeländes zu schaffen.
Weitere aktuelle Projekte in Münzenberg umfassen die Erweiterung von Kindergärten und die Umgestaltung der Weehd in Ober-Hörgern, die Teil des Dorfentwicklungsprogramms sind.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.