Nack ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Alzey-Worms
Einwohner
607 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55234
Vorwahl
06736
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Nack Gemeindeamt
Hauptstraße 1
12345 Nack
2. Nack Bürgeramt
Rathausplatz 2
12345 Nack
3. Nack Ordnungsamt
Bahnhofstraße 3
12345 Nack
Gemeinde Nack – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan betreffen eine Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), die vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Hier sind die Hauptpunkte:
- In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten soll der Wohnungsbau durch planungsrechtliche Erleichterungen beschleunigt werden, insbesondere durch die Einführung des § 246e BauGB, der den Bedarf für einen gesonderten Bebauungsplan entfallen lässt, bis zum 31.12.2027.
- Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, sollen auch quartiersweise oder stadtweit ohne Änderung des Bebauungsplans möglich sein.
- Bebauungspläne müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen, um den Planungsprozess zu beschleunigen.
- Die Novelle des BauGB soll die Regeln für das Aufstellen von Bauleitplänen modernisieren und vereinfachen, um den Wohnungsmangel zu adressieren.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.