Nalbach (im örtlichen, moselfränkischen Dialekt Nòòlbach) ist eine Gemeinde mit vier Ortsteilen im Landkreis Saarlouis im Saarland
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9079 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
66809                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06838                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach  
2. Ordnungsamt Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach  
3. Bürgeramt Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nalbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Bebauungsplan "Saarwellinger Straße" Nr. 244 in Nalbach wurde am 08.10.2020 als Satzung beschlossen und umfasst ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, in dem Wohngebäude und Geschäfts- und Bürogebäude allgemein zulässig sind. Es gibt Vorschriften zur Baumrodung und zum Schutz von Fortpflanzungs- und Nistplätzen zwischen dem 1. April und dem 30. September.
Zusätzlich wurde im August 2023 das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Ortsmitte Nalbach fortgeschrieben, das unter anderem eine Parkraumanalyse und Änderungen in der räumlichen Abgrenzung des Plangebiets umfasst, um qualitativ höherwertige Aufenthaltsbereiche und eine Optimierung des Parkraumangebotes zu erreichen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.