Wendel und liegt etwa 40 km nordöstlich von Saarbrücken an der B 41 und der Bahnlinie Saarbrücken–Bingen/Mainz. Wendel ca. 10 km und zur Kreisstadt St
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66640
Vorwahlen
06857 (Ortsteile Namborn und Heisterberg: 06854, Ortsteil Baltersweiler: 06851)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerburg, Eisweiler, Heisterberg, Herrenwald, Hettersbach, Allerburg, Eisweiler, Heisterberg, Herrenwald, Hettersbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Namborn
Hauptstraße 1
66640 Namborn
2. Ordnungsamt Namborn
Hauptstraße 1
66640 Namborn
3. Bürgeramt Namborn
Hauptstraße 1
66640 Namborn
Gemeinde Namborn – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.