Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nandlstadt

Nandlstadt ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Freising und gilt als ältester Hopfenanbauort der Welt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85405, 85395
Vorwahl
08756
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aiglsdorf, Airischwand, Andorf, Bauernried, Baumgarten, Bockschwaig, Faistenberg, Figlsdorf, Goglhof, Großgrndling, Grndl, Hadersdorf, Haider, Hausmehring, Höllbauer, Holzen, Holzhaus, Kainrad, Kitzberg, Kleingrndling, Kollersdorf, Kronwinkl, Oberschwaig, Rehloh, Reith, Riedglas, Riedhof, Schatz, Thalsepp, Tölzkirchen, Wadensdorf, Zeilhof, Zulehen, Aiglsdorf, Airischwand, Andorf, Bauernried, Baumgarten, Bockschwaig, Faistenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nandlstadt, Hauptstraße 1, 85405 Nandlstadt
2. Standesamt Nandlstadt, Hauptstraße 1, 85405 Nandlstadt
3. Bürgerbüro Nandlstadt, Hauptstraße 1, 85405 Nandlstadt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.