Naumburg ist eine Kleinstadt im Landkreis Kassel in Nordhessen (Deutschland).
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5038 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
34311
Vorwahlen
05625, 05622
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Weidelshof, Weidelshof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naumburg
Markt 1
06618 Naumburg
2. Landratsamt Burgenlandkreis
Wilhelmstraße 2
06618 Naumburg
3. Finanzamt Naumburg
Am Gabelsberger Weg 1
06618 Naumburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 12.12.2024 die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Naumburg beschlossen, die vom Regierungspräsidium Kassel mit Verfügung vom 06.01.2025 genehmigt wurde. Diese Änderung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Zusätzlich wurde die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg beschlossen und tritt ebenfalls in Kraft. Diese Teilaufhebung wurde gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.