Naunhof ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Leipzig und liegt am südöstlichen Stadtrand von Leipzig
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
8735 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04683
Vorwahl
034293
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
2. Einwohnermeldeamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
3. Ordnungsamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
Freitag: 09:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- In Naunhof wird der Bebauungsplan für die Nachnutzung der Industriebrache an der Ladestraße geändert.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Beton- und Kieswerks Naunhof.
- Die Erweiterung des Betriebsgeländes von ISEKI ist geplant.
- Ein neuer Familienwohnpark im Sonnenwinkel und eine Wohnanlage im Seepark an der Brandiser-Straße sind in der Planung.
- In der Nachbargemeinde Großpösna, die eng mit Naunhof verbunden ist, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Erweiterung einer Tankstelle und den Bau eines Shop-Gebäudes im Pösna Park vorangetrieben.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.