Naunhof ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Leipzig und liegt am südöstlichen Stadtrand von Leipzig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8735 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04683
Vorwahl
034293
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
2. Einwohnermeldeamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
3. Ordnungsamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
Gemeinde Naunhof – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Naunhof wird der Bebauungsplan für die Nachnutzung der Industriebrache an der Ladestraße geändert.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Beton- und Kieswerks Naunhof.
- Die Erweiterung des Betriebsgeländes von ISEKI ist geplant.
- Ein neuer Familienwohnpark im Sonnenwinkel und eine Wohnanlage im Seepark an der Brandiser-Straße sind in der Planung.
- In der Nachbargemeinde Großpösna, die eng mit Naunhof verbunden ist, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Erweiterung einer Tankstelle und den Bau eines Shop-Gebäudes im Pösna Park vorangetrieben.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.