Neckargemünd ist eine Stadt am Neckar, zehn Kilometer flussaufwärts östlich von Heidelberg im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
13.262 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69151
Vorwahl
06223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kleingemünd, Kümmelbacherhof, Walkmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
2. Bürgeramt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
3. Ordnungsamt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
Gemeinde Neckargemünd – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neckargemünd gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Allerdings gibt es allgemeine Informationen über Bebauungspläne, wie dass diese durch Gemeinderatsbeschlüsse festgesetzt werden und Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung enthalten.
Für Eberbach, eine nahegelegene Stadt, gibt es jedoch Neuigkeiten: Der Bebauungsplan Nr. 90 "Mittlerer Scheuerberg" wurde neu gefasst und erweitert. Neu aufgenommen wurden Grundstücke östlich der Scheuerbergstraße zwischen Krankenhaus und Von-Göler-Weg, mit dem Ziel der Erschließung über eine neue Verbindung zwischen Scheuerbergstraße und Louis-Störzbach-Straße.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.