Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
13.262 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69151
Vorwahl
06223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kleingemünd, Kümmelbacherhof, Walkmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
2. Bürgeramt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
3. Ordnungsamt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
Gemeinde Neckargemünd – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neckargemünd gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Allerdings gibt es allgemeine Informationen über Bebauungspläne, wie dass diese durch Gemeinderatsbeschlüsse festgesetzt werden und Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung enthalten.
Für Eberbach, eine nahegelegene Stadt, gibt es jedoch Neuigkeiten: Der Bebauungsplan Nr. 90 "Mittlerer Scheuerberg" wurde neu gefasst und erweitert. Neu aufgenommen wurden Grundstücke östlich der Scheuerbergstraße zwischen Krankenhaus und Von-Göler-Weg, mit dem Ziel der Erschließung über eine neue Verbindung zwischen Scheuerbergstraße und Louis-Störzbach-Straße.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.