Die Vierburgenstadt Neckarsteinach liegt am Neckar im südlichsten Teil Hessens, im Kreis Bergstraße, 15 Kilometer östlich von Heidelberg
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
3938 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69239
Vorwahl
06229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neckarhäuserhof, Neckarhäuserhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
2. Ordnungsamt Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
3. Bürgerbüro Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neckarsteinach hat die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Im Hofgut“ durchgeführt. Diese Änderung zielt auf die geordnete städtebauliche Entwicklung und die Sicherung des Betriebsstandorts der Firma Odenwald Chemie ab. Es werden Teilflächen der Flurstücke 397/20, 397/26 und das komplette Flurstück 5/7 umfasst. Die Änderung ermöglicht eine Nachverdichtung durch Umwandlung einer Grünfläche in gewerbliche Baufläche und schafft eine Pufferzone als eingeschränktes Gewerbegebiet, um das Wohnen nicht wesentlich zu stören. Die technische und verkehrliche Erschließung des Gebiets ist bereits vollständig erstellt, und die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aufgrund der Flächengrößen nicht erforderlich.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung