Die Vierburgenstadt Neckarsteinach liegt am Neckar im südlichsten Teil Hessens, im Kreis Bergstraße, 15 Kilometer östlich von Heidelberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
3938 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69239
Vorwahl
06229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neckarhäuserhof, Neckarhäuserhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
2. Ordnungsamt Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
3. Bürgerbüro Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
Gemeinde Neckarsteinach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neckarsteinach hat die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Im Hofgut“ durchgeführt. Diese Änderung zielt auf die geordnete städtebauliche Entwicklung und die Sicherung des Betriebsstandorts der Firma Odenwald Chemie ab. Es werden Teilflächen der Flurstücke 397/20, 397/26 und das komplette Flurstück 5/7 umfasst. Die Änderung ermöglicht eine Nachverdichtung durch Umwandlung einer Grünfläche in gewerbliche Baufläche und schafft eine Pufferzone als eingeschränktes Gewerbegebiet, um das Wohnen nicht wesentlich zu stören. Die technische und verkehrliche Erschließung des Gebiets ist bereits vollständig erstellt, und die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aufgrund der Flächengrößen nicht erforderlich.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.