Die Vierburgenstadt Neckarsteinach liegt am Neckar im südlichsten Teil Hessens, im Kreis Bergstraße, 15 Kilometer östlich von Heidelberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Bergstraße                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3938 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
69239                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06229                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Neckarhäuserhof, Neckarhäuserhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Neckarsteinach  
   Hauptstraße 10  
   69239 Neckarsteinach  
2. Ordnungsamt Neckarsteinach  
   Hauptstraße 10  
   69239 Neckarsteinach  
3. Bürgerbüro Neckarsteinach  
   Hauptstraße 10  
   69239 Neckarsteinach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neckarsteinach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Neckarsteinach hat die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Im Hofgut“ durchgeführt. Diese Änderung zielt auf die geordnete städtebauliche Entwicklung und die Sicherung des Betriebsstandorts der Firma Odenwald Chemie ab. Es werden Teilflächen der Flurstücke 397/20, 397/26 und das komplette Flurstück 5/7 umfasst. Die Änderung ermöglicht eine Nachverdichtung durch Umwandlung einer Grünfläche in gewerbliche Baufläche und schafft eine Pufferzone als eingeschränktes Gewerbegebiet, um das Wohnen nicht wesentlich zu stören. Die technische und verkehrliche Erschließung des Gebiets ist bereits vollständig erstellt, und die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aufgrund der Flächengrößen nicht erforderlich.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.