Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neckarsulm

Ihren Namen hat sie von ihrer Lage nahe der Mündung der Sulm in den Neckar. Mit über 25.000 Einwohnern und rund 29.500 Arbeitsplätzen ist Neckarsulm die größte und wirtschaftlich wichtigste Stadt des Landkreises Heilbronn und ein Mittelzentrum in der Region Heilbronn-Franken sowie der äußeren Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74172
Vorwahlen
07132, 07139
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckarsulm, Untere Bahnhofstraße 1, 74172 Neckarsulm
2. Ordnungsamt Neckarsulm, Untere Bahnhofstraße 1, 74172 Neckarsulm
3. Finanzamt Heilbronn, Kaiserstraße 24, 74076 Heilbronn
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Heilbronn hat den Entwurf für den Bebauungsplan des Innovationsparks Künstliche Intelligenz (IPAI) in Steinäcker nördlich von Neckargartach beschlossen. Die Pläne werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt und es wird erwartet, dass der Satzungsbeschluss noch 2024 erreicht werden kann.

- In Neckarsulm wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Südöstlicher Stadtteil (Friedrichstraße)“, 9. Änderung, für ein inklusives Wohn- und Betreuungsangebot für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Der Entwurf des Bebauungsplans wird weiter ausgearbeitet und berücksichtigt Hinweise zum Artenschutz.

- Die Stadt Neckarsulm bietet verschiedene Bebauungspläne für unterschiedliche Stadtteile wie Zentrum, Amorbach, Nord, Ost, Süd, Dahenfeld und Obereisesheim an, die über einen Übersichtsplan abgerufen werden können.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.