Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Sie ist als Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim weithin bekannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
4091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74382
Vorwahl
07133
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Leuchtmannshof, Liebenstein, Neckarberg, Leuchtmannshof, Liebenstein, Neckarberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neckarwestheim
Hauptstraße 1
74382 Neckarwestheim
2. Ordnungsamt Neckarwestheim
Hauptstraße 1
74382 Neckarwestheim
3. Finanzamt Heilbronn
Wilhelmstraße 2
74072 Heilbronn
Gemeinde Neckarwestheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neckarwestheim sindSeveral Bebauungspläne und Änderungen im Gange:
- Es gibt numerous gültige Bebauungspläne im Ortsgebiet, einschließlich Änderungen wie those für die Gebiete Obere Hardt, Maueräcker, und Rohr/Hart.
- Im Rahmen der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lauffen werden neue Wohn-, Gewerbe-, Mischgebiets- und Sonderbauflächen dargestellt, einschließlich der Flächen NW8 "Schozacher Weg" und NW10 "Photovoltaikanlage Au" in Neckarwestheim.
- Vorentwürfe für Bebauungspläne für die Flächen NW8 und NW10 sowie für das Sondergebiet im Gebiet NW1 liegen bereits vor.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.