Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31. Neckarzimmern ist eine zum Neckar-Odenwald-Kreis gehörige Gemeinde in Baden-Württemberg (Nordbaden)
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Neckar-Odenwald-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1469 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
74865                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06261                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Hornberg, Steinbach, Stockbronn, Hornberg, Steinbach, Stockbronn                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Neckarzimmern  
   Hauptstraße 14  
   74865 Neckarzimmern  
2. Ordnungsamt Neckarzimmern  
   Hauptstraße 14  
   74865 Neckarzimmern  
3. Bürgeramt Neckarzimmern  
   Hauptstraße 14  
   74865 Neckarzimmern  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neckarzimmern – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung