Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Neckarzimmern ist eine zum Neckar-Odenwald-Kreis gehörige Gemeinde in Baden-Württemberg (Nordbaden)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Neckar-Odenwald-Kreis
Einwohner
1469 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74865
Vorwahl
06261
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hornberg, Steinbach, Stockbronn, Hornberg, Steinbach, Stockbronn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neckarzimmern
Hauptstraße 14
74865 Neckarzimmern
2. Ordnungsamt Neckarzimmern
Hauptstraße 14
74865 Neckarzimmern
3. Bürgeramt Neckarzimmern
Hauptstraße 14
74865 Neckarzimmern
Gemeinde Neckarzimmern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.