Nennslingen ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
1405 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91790
Vorwahl
09147
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bechthal, Biburg, Dannhausen, Gersdorf, Kohlmhle, Panzermhle, Pfraunfeld, Schwabenmhle, Stadelhofen, Steinmhle, Syburg, Thalmannsfeld, Wengen, Bechthal, Biburg, Dannhausen, Gersdorf, Kohlmühle, Panzermühle, Pfraunfeld, Schwabenmühle, Stadelhofen, Steinmühle, Syburg, Thalmannsfeld, Wengen
Adressen:
1. Gemeinde Nennslingen, Hauptstraße 1, 86738 Nennslingen
2. Landratsamt Donau-Ries, An den Bachwiesen 2, 86609 Donauwörth
3. Amtsgericht Nördlingen, Bahnhofstraße 4, 86720 Nördlingen
Gemeinde Nennslingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.