Nentershausen ist eine Gemeinde im Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Nordosten von Hessen in Deutschland.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Hersfeld-Rotenburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2617 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
36214,36208 (Bellers),36219 (Menglers)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06627, 05653 (Mönchhosbach)                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Nentershausen  
   Hauptstraße 1  
   36214 Nentershausen  
2. Ordnungsamt Nentershausen  
   Hauptstraße 1  
   36214 Nentershausen  
3. Bürgerbüro Nentershausen  
   Hauptstraße 1  
   36214 Nentershausen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nentershausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.