Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nentershausen

Nentershausen ist eine Gemeinde im Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Nordosten von Hessen in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
2617 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
36214,36208 (Bellers),36219 (Menglers)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06627, 05653 (Mönchhosbach)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Burgstraße 2, 36214 Nentershausen
Burgstraße 2, 36214 Nentershausen 36214 Hessen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nentershausen
Hauptstraße 1
36214 Nentershausen

2. Ordnungsamt Nentershausen
Hauptstraße 1
36214 Nentershausen

3. Bürgerbüro Nentershausen
Hauptstraße 1
36214 Nentershausen
Gemeinde Nentershausen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.