Nersingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm in Mittelschwaben, Bayern.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9464 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
89278                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07308                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Oberfahlheim, Oberfahlheim                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen  
2. Ordnungsamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen  
3. Standesamt Nersingen, Hauptstraße 1, 89278 Nersingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nersingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Gemeinderat von Nersingen hatSeveral recent developments regarding Bebauungspläne in Nersingen:
- Der Einfache Bebauungsplan "Ortskern Leibi" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen und ist seit der Bekanntmachung am 21.06.2023 rechtsverbindlich.
- Der Bebauungsplan Nr. 12 "Kreuzeck, 3. Änderung" wurde in der Fassung vom 01.07.2022 als Satzung beschlossen.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 8 "Feuerwehrhaus Fahlheim" mit paralleler 11. Flächennutzungsplanänderung fand zwischen dem 03.07.2023 und 04.08.2023 statt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.