Die Stadt Nettetal liegt am Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
42.508 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
41334                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
02153, 02157, 02158                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Nettetal, Rathausplatz 1, 41334 Nettetal  
2. Kreis Viersen, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen  
3. Bürgeramt Nettetal, Breite Straße 20, 41334 Nettetal  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Nettetal – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
    14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ im Stadtteil Kaldenkirchen vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Kölsumer Feld) im Stadtteil Lobberich vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit an der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Nördlich Deller Weg) im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Le-300 „Nördlich Deller Weg“ im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Pläne für ein Wohngebiet an der Ecke Lobbericher Straße/Hühr mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, öffentliche Auslegung der Baupläne im Oktober 2023.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.