Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neu-Seeland

Neu-Seeland, niedersorbisch Nowa Jazorina, ist eine Gemeinde des Amtes Altdöbern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03103
Vorwahl
035751
Adresse der Amtsverwaltung
Marktstraße 1, 03229 Altdöbern
Marktstraße 1, 03229 Altdöbern 03103 Brandenburg DE
Website
Gemeinde Neu-Seeland – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 13:00 - 16:00
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Zur Zeit gibt es keine aktuellen amtlichen Bekanntmachungen zum Bebauungsplan in Neu-Seeland. Es gibt jedoch ein laufendes Verfahren für den Bebauungsplan "Solarpark Kapellenheide" der Gemeinde Neu-Seeland, das nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt wird.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.