Neubiberg ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, mit den Ortsteilen Neubiberg und Unterbiberg
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
14.473 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85579                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
089                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Unterbiberg, Unterbiberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Neubiberg, Rathausplatz 1, 85579 Neubiberg  
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München  
3. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Gabelsbergerstraße 2, 80333 München  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neubiberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Gemeinderat Neubiberg hat am 22. April 2024 den Bebauungsplan Nr. 85 „Zukunftspark Neubiberg“ beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Technologie-Campus mit bis zu 25 Meter hohen, ökologisch nachhaltigen Gebäuden auf dem Kapellenfeld vor. Es sind auch ein Landschaftspark und Photovoltaikanlagen geplant, um die Frischluftzufuhr für München und die umliegenden Gemeinden zu erhalten. Trotz der Bebauung sollen Naherholungsflächen und Retentionsflächen für den Hochwasserschutz entstehen.
Es gab massiven Protest gegen die Bebauung, da diese die Frischluftzufuhr und die Grünstruktur im Hachinger Tal gefährden könnte. Die Gemeinde informierte die Bürger über das Projekt am 25. April und das Beteiligungsverfahren wurde mit einer amtlichen Bekanntmachung vom 6. Mai 2024 eröffnet.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.