Neubiberg ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, mit den Ortsteilen Neubiberg und Unterbiberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
14.473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85579
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Unterbiberg, Unterbiberg
Adressen:
1. Gemeinde Neubiberg, Rathausplatz 1, 85579 Neubiberg
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Gabelsbergerstraße 2, 80333 München
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 15:00
Donnerstag: 08:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Neubiberg hat am 22. April 2024 den Bebauungsplan Nr. 85 „Zukunftspark Neubiberg“ beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Technologie-Campus mit bis zu 25 Meter hohen, ökologisch nachhaltigen Gebäuden auf dem Kapellenfeld vor. Es sind auch ein Landschaftspark und Photovoltaikanlagen geplant, um die Frischluftzufuhr für München und die umliegenden Gemeinden zu erhalten. Trotz der Bebauung sollen Naherholungsflächen und Retentionsflächen für den Hochwasserschutz entstehen.
Es gab massiven Protest gegen die Bebauung, da diese die Frischluftzufuhr und die Grünstruktur im Hachinger Tal gefährden könnte. Die Gemeinde informierte die Bürger über das Projekt am 25. April und das Beteiligungsverfahren wurde mit einer amtlichen Bekanntmachung vom 6. Mai 2024 eröffnet.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.