Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neubiberg

Neubiberg ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, mit den Ortsteilen Neubiberg und Unterbiberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
14.473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85579
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 12, 85579 Neubiberg
Rathausplatz 12, 85579 Neubiberg 85579 Bayern DE
Website
Ortsteile
Unterbiberg, Unterbiberg
Adressen:
1. Gemeinde Neubiberg, Rathausplatz 1, 85579 Neubiberg
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Gabelsbergerstraße 2, 80333 München
Gemeinde Neubiberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Neubiberg hat am 22. April 2024 den Bebauungsplan Nr. 85 „Zukunftspark Neubiberg“ beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Technologie-Campus mit bis zu 25 Meter hohen, ökologisch nachhaltigen Gebäuden auf dem Kapellenfeld vor. Es sind auch ein Landschaftspark und Photovoltaikanlagen geplant, um die Frischluftzufuhr für München und die umliegenden Gemeinden zu erhalten. Trotz der Bebauung sollen Naherholungsflächen und Retentionsflächen für den Hochwasserschutz entstehen.

Es gab massiven Protest gegen die Bebauung, da diese die Frischluftzufuhr und die Grünstruktur im Hachinger Tal gefährden könnte. Die Gemeinde informierte die Bürger über das Projekt am 25. April und das Beteiligungsverfahren wurde mit einer amtlichen Bekanntmachung vom 6. Mai 2024 eröffnet.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.