Neudenau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɔʏ̯dənaʊ̯] (im Ortsdialekt Neidene) ist eine Stadt und ein Unterzentrum im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74861
Vorwahlen
06264, 06298
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
StGangolfskapelle, StGangolfskapelle
Adressen:
1. Stadt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
2. Ordnungsamt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
3. Bürgeramt Neudenau, Hauptstraße 1, 74861 Neudenau
Gemeinde Neudenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neudenau ist eine 5. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung weiterzuverfolgen und die in den letzten Jahren getätigten Nutzungsänderungen zu integrieren. Diese Änderung betrifft die Schaffung von Wohnraum, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen für Kindergartenplätze.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.