Neudrossenfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken).
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3767 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
95512                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09203                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aichen, Altdrossenfeld, Brcklein, Drrwiesen, Eberhardtsreuth, Eichberg, Grauenthal, Hirschgrndlein, Hörethshof, Hornungsreuth, Igelsreuth, Lehen, Lichtentanne, Mermettenreuth, Muckenreuth, Neuenreuth, Oberbrcklein, Obergräfenthal, Oberzinkenflur, Rudolphsberg, Sägmhle, Schwingen, Sorg, Tauberhof, Unterbrcklein, Unterobsang, Unterzinkenflur, Waldmannsberg, Aichen, Altdrossenfeld, Brücklein, Dürrwiesen, Eberhardtsreuth, Eichberg, Grauenthal, Hirschgründlein, Hörethshof, Hornungsreuth, Igelsreuth, Lehen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Neudrossenfeld  
   Hauptstraße 34  
   95326 Neudrossenfeld  
2. Landratsamt Kulmbach  
   Ludwigstraße 10  
   95326 Kulmbach  
3. Finanzamt Kulmbach  
   Bahnhofstraße 10  
   95326 Kulmbach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neudrossenfeld – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.