Mit den Gemeinden Beuren und Kohlberg hat die Stadt eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Neuffen ist eine kleine Stadt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6251 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
72639                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
07025, 07123                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Hart, ImHardt, Jushof, Pfingstbuckel, Hart, ImHardt, Jushof, Pfingstbuckel                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Neuffen  
   Rathausstraße 1  
   72639 Neuffen  
2. Landratsamt Esslingen  
   Bahnhofstraße 1  
   73728 Esslingen am Neckar  
3. Finanzamt Nürtingen  
   Untere Wiesenstraße 1  
   72622 Nürtingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neuffen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Bebauungsplan in Neuffen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf den Bebauungsplan für die Neuffenstraße 35-39 in Esslingen, nicht in Neuffen selbst. Für aktuelle Informationen zu Bebauungsplänen in Neuffen wäre es notwendig, direkt auf die offizielle Website der Stadt Neuffen oder entsprechende lokale Quellen zuzugreifen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.