Mit den Gemeinden Beuren und Kohlberg hat die Stadt eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Neuffen ist eine kleine Stadt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6251 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72639
Vorwahlen
07025, 07123
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hart, ImHardt, Jushof, Pfingstbuckel, Hart, ImHardt, Jushof, Pfingstbuckel
Adressen:
1. Stadt Neuffen
Rathausstraße 1
72639 Neuffen
2. Landratsamt Esslingen
Bahnhofstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
3. Finanzamt Nürtingen
Untere Wiesenstraße 1
72622 Nürtingen
Gemeinde Neuffen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Bebauungsplan in Neuffen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf den Bebauungsplan für die Neuffenstraße 35-39 in Esslingen, nicht in Neuffen selbst. Für aktuelle Informationen zu Bebauungsplänen in Neuffen wäre es notwendig, direkt auf die offizielle Website der Stadt Neuffen oder entsprechende lokale Quellen zuzugreifen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.