Neukamperfehn hat also nichts mit dem Friesoyther Ortsteil Kamperfehn zu tun. Der Name des Orts ist ein Kunstwort und ist aus den Namen der beiden Ortsteile Stiekelkamperfehn und Neuefehn zusammengesetzt. Sie ist Teil der Samtgemeinde Hesel im Bundesland Niedersachsen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Leer                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1804 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
26835                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04946                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Moormerland  
   Hauptstraße 1  
   26833 Moormerland  
2. Landkreis Leer  
   Am Markt 1  
   26789 Leer  
3. Einwohnermeldeamt Moormerland  
   Hauptstraße 1  
   26833 Moormerland  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neukamperfehn – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.