Neukirchen-Balbini ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92445
Vorwahl
09465
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alletsried, Bernmhle, Boden, Dehnhof, Draxlberg, Eglsee, Enzenried, Etzmannsried, Friedersried, Friedlhöhe, Fronau, Fronauermhle, Goppoltsried, Grottenthal, Grundmhle, Hansenried, Happassenried, Haslarn, Heidweiherhöf, Hiltenbach, Hippoltsried, Jagelhof, Leiten, Meidenried, Meißenberg, Ochsenweid, Oedhof, Rabhof, Raubersried, Rodlseign, Rothsal, Rckhof, Scheiblhof, Schnepfenried, Seigen, Sperlhof, Stadlhof, Stetten, Stettnermhle, Sttzenfleck
Adressen:
1. Gemeinde Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
2. Ordnungsamt Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
3. Finanzamt Amberg
Bahnhofstraße 1
92224 Amberg
Gemeinde Neukirchen-Balbini – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.