Neukirchen-Balbini ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92445
Vorwahl
09465
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alletsried, Bernmhle, Boden, Dehnhof, Draxlberg, Eglsee, Enzenried, Etzmannsried, Friedersried, Friedlhöhe, Fronau, Fronauermhle, Goppoltsried, Grottenthal, Grundmhle, Hansenried, Happassenried, Haslarn, Heidweiherhöf, Hiltenbach, Hippoltsried, Jagelhof, Leiten, Meidenried, Meißenberg, Ochsenweid, Oedhof, Rabhof, Raubersried, Rodlseign, Rothsal, Rckhof, Scheiblhof, Schnepfenried, Seigen, Sperlhof, Stadlhof, Stetten, Stettnermhle, Sttzenfleck
Adressen:
1. Gemeinde Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
2. Ordnungsamt Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
3. Finanzamt Amberg
Bahnhofstraße 1
92224 Amberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.