Neukirchen-Balbini ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92445
Vorwahl
09465
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alletsried, Bernmhle, Boden, Dehnhof, Draxlberg, Eglsee, Enzenried, Etzmannsried, Friedersried, Friedlhöhe, Fronau, Fronauermhle, Goppoltsried, Grottenthal, Grundmhle, Hansenried, Happassenried, Haslarn, Heidweiherhöf, Hiltenbach, Hippoltsried, Jagelhof, Leiten, Meidenried, Meißenberg, Ochsenweid, Oedhof, Rabhof, Raubersried, Rodlseign, Rothsal, Rckhof, Scheiblhof, Schnepfenried, Seigen, Sperlhof, Stadlhof, Stetten, Stettnermhle, Sttzenfleck
Adressen:
1. Gemeinde Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
2. Ordnungsamt Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
3. Finanzamt Amberg
Bahnhofstraße 1
92224 Amberg
Gemeinde Neukirchen-Balbini – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.