Neuschoo ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Holtriem im Landkreis Wittmund in Niedersachsen, die 2004 etwa 1.200 Einwohner hatte.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1191 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26487
Vorwahlen
04975, 04977
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Leegmoor, Ltjensfehn, Lttstede, Negenmeerten, Sdmoor, Westerschoo, Leegmoor, Lütjensfehn, Lüttstede, Negenmeerten, Südmoor, Westerschoo
Adressen:
1. Gemeinde Neuschoo
Neuschoo 1
26427 Neuschoo
2. Landkreis Aurich
Am Markt 1
26603 Aurich
3. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Am Altencamp 10
30169 Hannover
Gemeinde Neuschoo – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.