Neuschoo ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Holtriem im Landkreis Wittmund in Niedersachsen, die 2004 etwa 1.200 Einwohner hatte.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1191 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
26487                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
04975, 04977                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Leegmoor, Ltjensfehn, Lttstede, Negenmeerten, Sdmoor, Westerschoo, Leegmoor, Lütjensfehn, Lüttstede, Negenmeerten, Südmoor, Westerschoo                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Neuschoo  
   Neuschoo 1  
   26427 Neuschoo  
2. Landkreis Aurich  
   Am Markt 1  
   26603 Aurich  
3. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport  
   Am Altencamp 10  
   30169 Hannover  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neuschoo – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.