Meckl.) ist eine Stadt im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Südwesten des deutschen Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist Sitz des Amtes Neustadt-Glewe, dem auch die Gemeinden Brenz und Blievenstorf angehören
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19306
Vorwahl
038757
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt-Glewe
Am Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
2. Einwohnermeldeamt Neustadt-Glewe
Am Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
3. Ordnungsamt Neustadt-Glewe
Am Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
Gemeinde Neustadt-Glewe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Neustadt-Glewe betreffen den Bebauungsplan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz, der am 5. Oktober 2023 satzungsmäßig beschlossen und am 5. Juni 2024 rechtskräftig wurde. Dieser Plan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Fläche für eine Bioenergieanlage, um regenerativen Strom zu erzeugen und zur nachhaltigen Energieversorgung beizutragen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.