Neusäß [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɔɪ̯zɛs] ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
22.676 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86356
Vorwahl
0821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Täfertingen
Adressen:
1. Stadt Neusäß, Rathausplatz 1, 86356 Neusäß
2. Ordnungsamt Neusäß, Rathausplatz 1, 86356 Neusäß
3. Finanzamt Augsburg-Land, Schillstraße 1, 86199 Augsburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat Neusäß hat beschlossen, für das Gebiet im Bereich der Volkerstraße/Siegfriedstraße/Etzelstraße/Utestraße im Stadtteil Alt-Neusäß den Bebauungsplan Nr. 150 „Siegfriedstraße (Ost)“ aufzustellen, was im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß bekannt gemacht wurde.
- Für das Gebiet im Bereich des Finkenweges im Stadtteil Hainhofen wird der Bebauungsplan Nr. 146 aufgestellt, beschlossen in der Sitzung vom 10. März 2022.
- Der Bebauungsplan Nr. 56 „Hinterm Pfarrer“ im Stadtteil Ottmarshausen wurde in einem Teilbereich geändert, und eine Veränderungssperre bis 06. Dezember 2024 erlassen.
- Der Neubau der Uniklinik westlich des heutigen Standorts wird realisiert, was zu einer erheblichen Bebauung und Flächenverbrauch zwischen Neusäß und Steppach führen wird, einschließlich der Planung von Entwicklungsflächen für Wohnbebauung am Sonnenhang in Steppach.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.