Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neuwied

Die Stadt liegt am Südrand des Landkreises am rechten Rheinufer, etwa zehn Kilometer nordwestlich von Koblenz, an der Mündung des im Westerwald entspringenden Flusses Wied
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
65.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
56564, 56566, 56567
Vorwahlen
02631, 02622
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abtsmhle, Alen, Burghof, Busch, Chausseehaus, Engersbach, Fahr, Gebranntehof, Gönnersdorf, Nordhausen, Abtsmühle, Alen, Burghof, Busch, Chausseehaus, Engersbach, Fahr, Gebranntehof, Gönnersdorf, Nordhausen
Adressen:
1. Stadt Neuwied, Rathausplatz 1, 56564 Neuwied
2. Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelmstraße 24-30, 56564 Neuwied
3. Agentur für Arbeit Neuwied, Wilhelmstraße 8, 56564 Neuwied
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 16:00 Dienstag: 09:00 - 16:00 Mittwoch: 09:00 - 16:00 Donnerstag: 09:00 - 16:00 Freitag: 09:00 - 13:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat in Neuwied hat den Aufstellungsbeschluss für den ersten Bebauungsplan des ehemaligen Rasselstein-Areals verabschiedet. Dieses Projekt umfasst die Schaffung eines modernen Wohnquartiers mit etwa 1.700 Wohneinheiten, davon rund 400 im ersten Bauabschnitt. Das Quartier wird durch eine nachhaltige und vielfältige Bebauung, bezahlbaren Wohnraum und eine sogenannte "Grüne Meile" gekennzeichnet, die das Areal mit der Neuwieder Innenstadt verbindet.

Neben der Wohnbebauung ist die Ansiedlung eines Robotik-Zentrums im nördlichen Teil des Geländes geplant, was Neuwied als Innovationsstandort stärken und neue Arbeitsplätze schaffen soll.

Der Masterplan, der im April 2023 vorgestellt wurde, dient als Grundlage für die kommenden Bebauungspläne. Der erste Meilenstein wurde im September 2023 erreicht, als die Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Teil des Areals beschlossen wurde.

Die Stadt plant zudem, die Bürger über die Fortschritte kontinuierlich zu informieren und hat bereits über die Notwendigkeit von Artenschutzmaßnahmen und Hochwasserschutz diskutiert. Ein weiterer Punkt ist die Überprüfung des Verkehrskonzepts, insbesondere hinsichtlich der Integration von Fußgänger- und Radverkehr sowie der Möglichkeit eines Bahnanschlusses.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.