Neuötting ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting im Regierungsbezirk Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8817 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84524
Vorwahl
08671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aicher, Alzberg, Alzgern, Baumanngütl, Beck, Bemberg, Berg, Berrgütl, Blabenzing, Brandmaiergütl, Brandmühl, Bremsthal, Buchnerschneid, Burg, Dürschl, Eck, Eggen, Ehegarten, Eisenfelden, Erber, Estor, Fading, Gasteig, Gausberg, Geisberg, Geiselloh, Gießübel, Giglhub, Gilgöd, Goldhub, Guggenberg, Guntersberg, Hartberg, Haunberg, Herzöd, Hilger, Hilling, Hintereck, Hitzenberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuötting, Hauptstraße 1, 84524 Neuötting
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Gabelsbergerstraße 6, 84503 Altötting
Gemeinde Neuötting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neuötting gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen von Bebauungsplänen, insbesondere in der Stadt Altötting, die in der Nähe liegt. Ein Bebauungsplanverfahren sieht vor, in einem Gebiet am nordwestlichen Stadtrand von Altötting verdichtetes Bauen in Form von Geschosswohnungsbau zu schaffen, um dem Bedarf an Wohnraum und einem neuen Kindergarten zu entsprechen. Dieser Plan umfasst auch die Schaffung eines öffentlichen Parkplatzes und die Erhaltung einer Baumreihe entlang der Holzhauser Straße.
Zudem gab es in der Gemeinde Winhöring eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Kronberg“, die den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit etwa 20 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vorsieht, um den Bedarf an kleineren Mietwohnungseinheiten zu decken.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.