Neuötting ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting im Regierungsbezirk Oberbayern
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8817 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
84524                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08671                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aich, Aicher, Alzberg, Alzgern, Baumanngütl, Beck, Bemberg, Berg, Berrgütl, Blabenzing, Brandmaiergütl, Brandmühl, Bremsthal, Buchnerschneid, Burg, Dürschl, Eck, Eggen, Ehegarten, Eisenfelden, Erber, Estor, Fading, Gasteig, Gausberg, Geisberg, Geiselloh, Gießübel, Giglhub, Gilgöd, Goldhub, Guggenberg, Guntersberg, Hartberg, Haunberg, Herzöd, Hilger, Hilling, Hintereck, Hitzenberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Neuötting, Hauptstraße 1, 84524 Neuötting  
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting  
3. Finanzamt Altötting, Gabelsbergerstraße 6, 84503 Altötting
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neuötting – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Neuötting gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen von Bebauungsplänen, insbesondere in der Stadt Altötting, die in der Nähe liegt. Ein Bebauungsplanverfahren sieht vor, in einem Gebiet am nordwestlichen Stadtrand von Altötting verdichtetes Bauen in Form von Geschosswohnungsbau zu schaffen, um dem Bedarf an Wohnraum und einem neuen Kindergarten zu entsprechen. Dieser Plan umfasst auch die Schaffung eines öffentlichen Parkplatzes und die Erhaltung einer Baumreihe entlang der Holzhauser Straße.
Zudem gab es in der Gemeinde Winhöring eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Kronberg“, die den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit etwa 20 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vorsieht, um den Bedarf an kleineren Mietwohnungseinheiten zu decken.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.