Neuötting ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting im Regierungsbezirk Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8817 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84524
Vorwahl
08671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aicher, Alzberg, Alzgern, Baumanngütl, Beck, Bemberg, Berg, Berrgütl, Blabenzing, Brandmaiergütl, Brandmühl, Bremsthal, Buchnerschneid, Burg, Dürschl, Eck, Eggen, Ehegarten, Eisenfelden, Erber, Estor, Fading, Gasteig, Gausberg, Geisberg, Geiselloh, Gießübel, Giglhub, Gilgöd, Goldhub, Guggenberg, Guntersberg, Hartberg, Haunberg, Herzöd, Hilger, Hilling, Hintereck, Hitzenberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuötting, Hauptstraße 1, 84524 Neuötting
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Gabelsbergerstraße 6, 84503 Altötting
Gemeinde Neuötting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neuötting gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen von Bebauungsplänen, insbesondere in der Stadt Altötting, die in der Nähe liegt. Ein Bebauungsplanverfahren sieht vor, in einem Gebiet am nordwestlichen Stadtrand von Altötting verdichtetes Bauen in Form von Geschosswohnungsbau zu schaffen, um dem Bedarf an Wohnraum und einem neuen Kindergarten zu entsprechen. Dieser Plan umfasst auch die Schaffung eines öffentlichen Parkplatzes und die Erhaltung einer Baumreihe entlang der Holzhauser Straße.
Zudem gab es in der Gemeinde Winhöring eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Kronberg“, die den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit etwa 20 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vorsieht, um den Bedarf an kleineren Mietwohnungseinheiten zu decken.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.