Niddatal ist eine deutsche Stadt des Wetteraukreises
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9925 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
61194,61130 (Winnerhöfe)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06034 (Stadtteil Kaichen: 06187)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal
2. Bürgeramt Niddatal
Am Rathaus 1
61194 Niddatal
3. Ordnungsamt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Niddatal hat im Dezember 2022 eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans I 3 „Im Auloch“ beschlossen. Dieser Plan umfasst die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes und erweitert den bestehenden Planbereich in der Gemarkung Ilbenstadt. Die Erschließung erfolgt über die Mühlgasse, und der Geltungsbereich grenzt an landwirtschaftliche Flächen, eine Kleingartenanlage, den örtlichen Friedhof und die bestehende Wohnbebauung von Ilbenstadt.
Zudem wurde im Februar 2021 der Vorentwurf für den Bebauungsplan I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ vorgelegt, der die gewerbliche und gemischte Nutzung im südlichen Ortsrand von Ilbenstadt regelt und eine zentrale Mittelachse entlang der Bundesstraße B 45 vorsieht.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.