Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Niddatal

Niddatal ist eine deutsche Stadt des Wetteraukreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9925 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
61194,61130 (Winnerhöfe)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06034 (Stadtteil Kaichen: 06187)
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 2, 61194 Niddatal
Hauptstraße 2, 61194 Niddatal 61194 Hessen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal

2. Bürgeramt Niddatal
Am Rathaus 1
61194 Niddatal

3. Ordnungsamt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal
Gemeinde Niddatal – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Niddatal hat im Dezember 2022 eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans I 3 „Im Auloch“ beschlossen. Dieser Plan umfasst die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes und erweitert den bestehenden Planbereich in der Gemarkung Ilbenstadt. Die Erschließung erfolgt über die Mühlgasse, und der Geltungsbereich grenzt an landwirtschaftliche Flächen, eine Kleingartenanlage, den örtlichen Friedhof und die bestehende Wohnbebauung von Ilbenstadt.

Zudem wurde im Februar 2021 der Vorentwurf für den Bebauungsplan I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ vorgelegt, der die gewerbliche und gemischte Nutzung im südlichen Ortsrand von Ilbenstadt regelt und eine zentrale Mittelachse entlang der Bundesstraße B 45 vorsieht.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.