Sie zählt historisch zu Oberhessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9925 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
61194,61130 (Winnerhöfe)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06034 (Stadtteil Kaichen: 06187)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal
2. Bürgeramt Niddatal
Am Rathaus 1
61194 Niddatal
3. Ordnungsamt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal
Gemeinde Niddatal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Niddatal hat im Dezember 2022 eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans I 3 „Im Auloch“ beschlossen. Dieser Plan umfasst die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes und erweitert den bestehenden Planbereich in der Gemarkung Ilbenstadt. Die Erschließung erfolgt über die Mühlgasse, und der Geltungsbereich grenzt an landwirtschaftliche Flächen, eine Kleingartenanlage, den örtlichen Friedhof und die bestehende Wohnbebauung von Ilbenstadt.
Zudem wurde im Februar 2021 der Vorentwurf für den Bebauungsplan I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ vorgelegt, der die gewerbliche und gemischte Nutzung im südlichen Ortsrand von Ilbenstadt regelt und eine zentrale Mittelachse entlang der Bundesstraße B 45 vorsieht.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.