Nideggen ist eine in der Eifel gelegene Kleinstadt des Kreises Düren in Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.204 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52385
Vorwahlen
02425, 02427, 02474
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Khlenbusch, Schdderfeld, Kühlenbusch, Schüdderfeld
Adressen:
1. Stadt Nideggen
Rathausplatz 1
52385 Nideggen
2. Bürgeramt Nideggen
Rathausplatz 1
52385 Nideggen
3. Ordnungsamt Nideggen
Rathausplatz 1
52385 Nideggen
Gemeinde Nideggen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Nideggen plant die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Gewerbegebiet am nordöstlichen Siedlungsrand. Das Gewerbegebiet, bezeichnet als Bebauungsplan N22, soll auf etwa 11,3 ha Fläche entstehen und mittelständische Dienstleistungs-, Produktions- und Handwerksunternehmen sowie kleinteiligen Einzelhandel in Form von Fachmärkten umfassen. Zusätzlich sind städtische Flächen für einen nachhaltigem Bauhof, einen Wertstoffhof und eine innovative Nutzung der Ressource Grünschnitt vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand zwischen dem 9. Oktober und 12. November 2023 statt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.