Nideggen ist eine in der Eifel gelegene Kleinstadt des Kreises Düren in Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.204 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52385
Vorwahlen
02425, 02427, 02474
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Khlenbusch, Schdderfeld, Kühlenbusch, Schüdderfeld
Adressen:
1. Stadt Nideggen
Rathausplatz 1
52385 Nideggen
2. Bürgeramt Nideggen
Rathausplatz 1
52385 Nideggen
3. Ordnungsamt Nideggen
Rathausplatz 1
52385 Nideggen
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00
Dienstag: 07:30 - 16:00
Mittwoch: 07:30 - 16:00
Donnerstag: 07:30 - 15:30
Freitag: 07:30 - 15:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Nideggen plant die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Gewerbegebiet am nordöstlichen Siedlungsrand. Das Gewerbegebiet, bezeichnet als Bebauungsplan N22, soll auf etwa 11,3 ha Fläche entstehen und mittelständische Dienstleistungs-, Produktions- und Handwerksunternehmen sowie kleinteiligen Einzelhandel in Form von Fachmärkten umfassen. Zusätzlich sind städtische Flächen für einen nachhaltigem Bauhof, einen Wertstoffhof und eine innovative Nutzung der Ressource Grünschnitt vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand zwischen dem 9. Oktober und 12. November 2023 statt.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.