Niederaichbach (bairisch: Oabo) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4090 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84100
Vorwahl
08702
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aumhle, Bergham, Bergsdorf, Dirnau, Egl, Eisgrub, Entenau, Froschgrub, Goldern, Grub, Haag, Höhenberg, Hörglkofen, Impenbach, Klang, Kollersöd, Neudeck, Paring, Pöffelkofen, Reichersdorf, Reithof, Schaumburg, Schlegelberg, Schönau, Sterneck, Thalham, Wimm, Wolfsbach, Wolfstein, Wolfsteinerau, Zaitzkofen, Aumühle, Bergham, Bergsdorf, Dirnau, Egl, Eisgrub, Entenau, Froschgrub, Goldern
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederaichbach, Hauptstraße 1, 84100 Niederaichbach
2. Bauamt Niederaichbach, Hauptstraße 1, 84100 Niederaichbach
3. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 1, 84034 Landshut
Gemeinde Niederaichbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.