Niederdorfelden ist eine Gemeinde im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Main-Kinzig-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3901 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
61138                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06101                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Niederdorfelden  
   Hauptstraße 1  
   61138 Niederdorfelden  
2. Bürgeramt Niederdorfelden  
   Hauptstraße 1  
   61138 Niederdorfelden  
3. Ordnungsamt Niederdorfelden  
   Hauptstraße 1  
   61138 Niederdorfelden  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Niederdorfelden – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Niederdorfelden hat ein Konzeptvergabeverfahren für ein zentrales Grundstück im Neubaugebiet "Im Bachgange" initiiert. Das Grundstück, ursprünglich für den Neubau eines Rathauses vorgesehen, steht jetzt für eine neue Nutzung zur Verfügung. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von qualitätvollen Mehrfamilienhäusern und optionalen Stadtvillen, die der exponierten Lage gerecht werden. Die Veräußerung erfolgt durch ein offenes Auswahlverfahren, bei dem qualitative Kriterien neben dem Kaufpreis berücksichtigt werden. Die Umlegung und Erschließung des Gebiets sind abgeschlossen, und die Gemeinde strebt eine bauliche Dichte von 40-50 Wohneinheiten pro Hektar an. Es soll ein durchgrüntes Wohngebiet mit innovativen Energiekonzepten und einem Mobilitätskonzept entstehen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.