Niedermurach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1247 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92545
Vorwahl
09671
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Antelsdorf, Brcklinghof, Dietersdorf, Höflarn, Holmbrunn, Nottersdorf, Rottendorf, Schlotthof, Schwaighof, Voggendorf, Antelsdorf, Brücklinghof, Dietersdorf, Höflarn, Holmbrunn, Nottersdorf, Rottendorf, Schlotthof, Schwaighof, Voggendorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedermurach
Hauptstraße 1
92549 Niedermurach
2. Finanzamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Dr.-von-Holderberg-Straße 5
92421 Schwandorf
Gemeinde Niedermurach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.