Sie liegt im Naturpark Rhein-Taunus, im westlichen Teil des Rhein-Main-Gebietes und grenzt unmittelbar an die Landeshauptstadt Wiesbaden
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
14.738 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65527
Vorwahlen
0612706128 (Engenhahn)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Königshofen, Obernhausen, Stockmhle, Königshofen, Obernhausen, Stockmühle
Adressen:
1. Gemeinde Niedernhausen
Hauptstraße 25
65527 Niedernhausen
2. Rathaus Niedernhausen
Hauptstraße 25
65527 Niedernhausen
3. Ordnungsamt Niedernhausen
Hauptstraße 25
65527 Niedernhausen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Im Baugebiet Farnwiese wird der Bebauungsplan "Wohnpark Farnwiese / 1. Änderung Idsteiner Straße" umgesetzt, das etwa 90 Wohnbaugrundstücke für eine Bebauung vorsieht und eine Fläche von rund 7,5 ha umfasst.
- Die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes wird in den nächsten 2 bis 3 Jahren in vollem Umfang für eine Bebaubarkeit eröffnet.
- Es wurden Änderungen im Flächennutzungsplan vorgenommen, um weitere Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen nutzbar zu machen, insbesondere durch die Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf und Parkplatzflächen in Wohnbauflächen.
- Arbeiten zum Anschluss des Baugebietes Farnwiese an das Kanal-, Wasser- und Gasnetz haben zu einer Verlängerung der Sperrung der Idsteiner Straße geführt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.