Niederviehbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
2661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84183
Vorwahl
08702
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Atzbach, Birnthal, Eschlbach, Geltenhof, Gummering, Gummeringerau, Hattenkofen, Hinterkreuth, Höll, Httenkofen, Lehen, Lichtensee, Lichtenseermoos, Mhlen, Niederviehbacherau, Oberviehbach, Reith, Rothhaus, Schlott, Schreg, Sßbach, Taschenmais, Vorderkreuth, Walperstetten, Wastlmhle, Wimpersing, Winterstetten, Wocka, Atzbach, Birnthal, Eschlbach, Geltenhof, Gummering, Gummeringerau, Hattenkofen, Hinterkreuth, Höll, Hüttenkofen, Lehen, Lichtensee
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederviehbach, Hauptstraße 1, 94469 Niederviehbach
2. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf
3. Finanzamt Deggendorf, Bahnhofstraße 5, 94469 Deggendorf
Gemeinde Niederviehbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.