Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Niederwerth

Niederwerth ist eine Ortsgemeinde und eine Binneninsel im Rhein drei Kilometer nördlich von Koblenz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
1276 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56179
Vorwahl
0261
Adresse der Verbandsverwaltung
Rathausplatz 13, 56179 Vallendar
Rathausplatz 13, 56179 Vallendar 56179 Rheinland-Pfalz DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederwerth
Hauptstraße 1
56179 Niederwerth

2. Ordnungsamt Niederwerth
Hauptstraße 1
56179 Niederwerth

3. Einwohnermeldeamt Niederwerth
Hauptstraße 1
56179 Niederwerth
Gemeinde Niederwerth – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 16:00
  • Dienstag: 08:30 - 16:00
  • Mittwoch: 08:30 - 16:00
  • Donnerstag: 08:30 - 16:00
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.