Für den heutigen Ortsnamen Nieheim gibt es folgende historische Bezeichnungen: Nihem, Nyem, Nym. Sie ist heilklimatischer Kurort und ein Grundzentrum in einem Gebiet mit überwiegend ländlicher Struktur
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33039
Vorwahlen
05274, 05233, 05238, 05276, 05284
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nieheim, Am Markt 1, 33039 Nieheim
2. Kreis Höxter, Wilhelmstraße 2, 37671 Höxter
3. Bürgeramt Nieheim, Am Markt 1, 33039 Nieheim
Gemeinde Nieheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landschaftsplan Nr. 5 „Nieheim“ gilt nur für den baulichen Außenbereich und schließt Siedlungsbereiche aus. Die Pläne wurden zuletzt im Oktober 2020 geändert, wobei redaktionelle Überarbeitungen und Anpassungen an aktuelle Gesetzeslagen vorgenommen wurden. Es wurden keine Änderungen an den Karten vorgenommen. Der Landschaftsplan hat Rechtskraft erlangt und trifft verbindliche Festsetzungen, die von Behörden und Bürgern zu beachten sind.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung