Niestetal ist eine Großgemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel in direkter Nachbarschaft von Kassel und zum Südzipfel Niedersachsens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.365 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34266
Vorwahl
0561
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Niestetal
Hauptstraße 1
34266 Niestetal
2. Ordnungsamt Niestetal
Hauptstraße 1
34266 Niestetal
3. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 73
34121 Kassel
Gemeinde Niestetal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Niestetal hat den Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Sandershäuser Berg“, 2. Änderung, und den Bebauungsplan Nr. 44 „Gewerbegebiet Sandershäuser Berg 2.1“ beschlossen. Diese Pläne wurden nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium in Kassel und dem Zweckverband Raum Kassel rechtswirksam. Die Änderungen umfassen die planungsrechtliche Vorbereitung für den Bau eines Wasserstoffkraftwerks, die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und die Erweiterung gewerblicher Bauflächen. Zusätzlich wird eine Vorstaufläche für die Logistik der zuliefernden Betriebe eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu optimieren. Die Arbeiten an der gemeindlichen Straße Zum Solarwerk sollen im Sommer 2024 beginnen und im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.