Niestetal ist eine Großgemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel in direkter Nachbarschaft von Kassel und zum Südzipfel Niedersachsens.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.365 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34266
Vorwahl
0561
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Niestetal
Hauptstraße 1
34266 Niestetal
2. Ordnungsamt Niestetal
Hauptstraße 1
34266 Niestetal
3. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 73
34121 Kassel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Niestetal hat den Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Sandershäuser Berg“, 2. Änderung, und den Bebauungsplan Nr. 44 „Gewerbegebiet Sandershäuser Berg 2.1“ beschlossen. Diese Pläne wurden nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium in Kassel und dem Zweckverband Raum Kassel rechtswirksam. Die Änderungen umfassen die planungsrechtliche Vorbereitung für den Bau eines Wasserstoffkraftwerks, die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und die Erweiterung gewerblicher Bauflächen. Zusätzlich wird eine Vorstaufläche für die Logistik der zuliefernden Betriebe eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu optimieren. Die Arbeiten an der gemeindlichen Straße Zum Solarwerk sollen im Sommer 2024 beginnen und im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.