Niestetal ist eine Großgemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel in direkter Nachbarschaft von Kassel und zum Südzipfel Niedersachsens.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.365 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34266
Vorwahl
0561
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Niestetal
Hauptstraße 1
34266 Niestetal
2. Ordnungsamt Niestetal
Hauptstraße 1
34266 Niestetal
3. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 73
34121 Kassel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Niestetal hat den Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Sandershäuser Berg“, 2. Änderung, und den Bebauungsplan Nr. 44 „Gewerbegebiet Sandershäuser Berg 2.1“ beschlossen. Diese Pläne wurden nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium in Kassel und dem Zweckverband Raum Kassel rechtswirksam. Die Änderungen umfassen die planungsrechtliche Vorbereitung für den Bau eines Wasserstoffkraftwerks, die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und die Erweiterung gewerblicher Bauflächen. Zusätzlich wird eine Vorstaufläche für die Logistik der zuliefernden Betriebe eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu optimieren. Die Arbeiten an der gemeindlichen Straße Zum Solarwerk sollen im Sommer 2024 beginnen und im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.