Nimritz ist eine Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg im thüringischen Saale-Orla-Kreis.
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Saale-Orla-Kreis
Einwohner
324 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07381
Vorwahl
03647
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nimritz, Hauptstraße 1, 04668 Nimritz
2. Ordnungsamt Landkreis Mittelsachsen, Am Schloß 1, 09648 Mittweida
3. Einwohnermeldeamt Stadt Mittweida, Markt 1, 09648 Mittweida
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es sind keine aktuellen und spezifischen Nachrichten zum Bebauungsplan in Nimritz verfügbar, da solche Informationen thường von lokalen Behörden oder Medien bereitgestellt werden und nicht zentralisiert sind. Für aktuelle Informationen sollte man die offizielle Website der Gemeinde Nimritz oder lokale Nachrichtenquellen konsultieren.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.