Wendel im Saarland. Sie wurde im Rahmen der saarländischen Gebiets- und Verwaltungsreform zum 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9826 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66625
Vorwahlen
06852 (Ortsteile Eiweiler und Selbach: 06875, Ortsteil Mosberg-Richweiler: 06857)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchwaldhalle, Zollsiedlung, Buchwaldhalle, Zollsiedlung
Adressen:
1. Gemeinde Nohfelden
Hauptstraße 1
66625 Nohfelden
2. Ordnungsamt Nohfelden
Hauptstraße 1
66625 Nohfelden
3. Finanzamt St. Wendel
Am Schloß 4
66606 St. Wendel
Gemeinde Nohfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Nohfelden hat am 28.05.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Erweiterung Auf dem Ebert“ in den Gemarkungen Türkismühle und Gonnesweiler gefasst. Das Plangebiet umfasst etwa 1 ha und soll für maximal 12 Baugrundstücke genutzt werden, mit Einfamilienhäusern als Einzel- oder Doppelhauslösungen. Die Erschließung erfolgt über eine neue Sticherschließung von der Straße „Auf dem Ebert“ aus. Die Flächen sind bereits anthropogen vorbelastet und die naturschutzrechtlichen Konflikte sind gering. Die Umweltprüfung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sind Teil des Verfahrens.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.